Versicherung

AHV / IV / EO

Verdient man mit selbstständigen Tätigkeiten im Jahr mehr als 2300 CHF, so ist theoretisch eine Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse notwendig. Einige Vorteile hat die Anmeldung: Man kann fortan Abzüge geltend machen und damit Steuern sparen. Einige Auftraggeber (zum Beispiel öffentliche Institutionen) verlangen den Selbstständigenstatus sogar.

Egal, ob man alleine oder in einer Gruppe arbeitet, ist es am einfachsten, wenn jede Person sich als Einzelfirma bei der Ausgleichskasse anmeldet. Allfällige Zusammenarbeiten kann man danach in einem Gesellschaftsvertrag regeln und sich bei der AHV als Einfache Gesellschaft anmelden. Trotzdem ist jeder alleine für seine Abrechnungen zuständig.

Die Formulare zur Anmeldung findet man auf der Homepage des zuständigen Amtes für Sozialversicherungen und Ausgleichskassen (zBsp. SVA Zürich).


Unfallversicherung

Als Angestellter ist man über den Arbeitgeber unfallversichert. Selbstständige jedoch nicht. Also unbedingt anmelden! Dies könnt ihr als Zusatz zur bestehenden (und obligatorischen) Krankenversicherung lösen, meist genügt ein Anruf. Damit sind die Heilungskosten gedeckt, falls euch bei der Arbeit etwas zustösst. Laptop fällt auf den Fuss (nur Fuss wird bezahlt), Verbrennungen am Lötkolben, etc.


Erwerbsausfallsentschädigung

Allerdings sind bis jetzt zwar die Heilungskosten gedeckt, bei Krankheit oder Unfall. Dass ihr nicht arbeiten könnt und damit im schlimmsten Fall lange Zeit nichts verdient, dass muss separat versichert werden. Die Erwerbsausfallentschädigung übernimmt einen von euch bestimmten Monatslohn ab einer bestimmten Zeitdifferenz bis nach einem Jahr die IV übernimmt. Diese Versicherung ist aber relativ teuer und lohnt sich wohl erst, wenn ihr ein regelmässiges Einkommen habt und darauf angewiesen seid.


Berufliche Vorsorge BVG, Pensionskasse, 2. Säule

Drei Begriffe für die gleiche Art von Versicherung: Berufliche Vorsorge, Pensionskasse und zweite Säule sind alles Namen für eine Altervorsorge. Während die AHV das eingezahlte Geld direkt weitergibt, spart man mit einem Pensionskassenkonto ganz für sich selbst. Bei Angestellten übernimmt die Arbeitgeberin die Auswahl der Versicherung und steuert die Hälfte des Versicherungsbetrags bei.

Selbstständige müssen sich selber darum kümmern und deshalb geht die zweite Säule oft vergessen. Wenn man im Alter mehr als nur die AHV-Rente zur Verfügung haben will (die kaum reicht), sollte man sich genug früh mit dem Thema Altersvorsorge befassen. Zusätzlich zu einer Altersrente ist in der beruflichen Vorsorge auch eine Invalidenrente und eine Hinterbliebenenrente bei Todesfall inbegriffen.

Mit einem Patchwork an Jobs, kleinem oder schwankendem Einkommen ist man nicht bei allen Versicherungen willkommen. Deshalb gibt es spezialisierte Pensionskassen für solche Berufe:

Die Liste ist nicht abschliessend und wir können auch keine Garantie für die Qualität dieser Kassen übernehmen. Fragt bei eurem Berufsverband, euren Kollegen, bei der SVA oder direkt bei diesen Kassen, ob sie für euch das richtige sind.