Urheberrecht
Als Kreative sind wir oft Urheber von Werken ganz verschiedener Art. Das daraus resultierende Urheberrecht ist ein komplexes juristisches Feld, das im Zuge der Digitalisierung auch immer wieder auf dem politischen Parkett landet. Hier möchten wir euch kurz das Wichtigste näher bringen, nämlich Missverständnisse möglichst gleich zu Beginn auszuräumen.
Schutz von Ideen und Werken
Du hast eine gute Idee, willst aber nicht, dass sie jemand klaut, kopiert, verändert oder schneller umsetzt? Das verstehen wir gut. Bekannt sind Patente. Damit lassen sich technische Lösungen zu einem bestimmten Grad schützen. Ebenfalls sind Bilder, Texte und Musik nach Schweizer Obligationenrecht automatisch geschützt.
Hierzu schreibt das Institut für Geistiges Eigentum der Schweiz folgendes: "Geschützt sind literarische und künstlerische Werke wie Romane, Musik, Bilder, Grafiken, Fotografien, Skulpturen, Filme und Pantomimen. Werke sind aber nicht nur Schöpfungen der sogenannten schönen Künste wie der Malerei, des Theaters, der Musik und der Literatur. Auch Gestaltungen von Gebrauchsgegenständen wie Möbel und Verpackungen können Werke sein." Der Schutz entsteht automatisch, ohne das dafür irgendeine Handlung, ein Eintrag oder ein Vermerk nötig wäre. Der Schutz endet 50 oder 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, unterschiedlich nach Art des Werkes.
Institut für Geistiges Eigentum
Ideen, Konzepte oder Methoden lassen sich nach unserem Wissen praktisch nicht schützen. In gewissen Fällen kann es helfen zu beweisen, dass man die Idee zuerst hatte. Dafür kann man einen Brief an sich selber schreiben, den aber nicht öffnen. Oder die Idee erscheint in einer öffentlich zugänglichen Publikation. Doch die Frage ist, kann man einen Gerichtsprozess überhaupt stemmen? Lohnt es sich, Zeit und Geld zu investieren, um die Idee zu schützen? Manchmal ist die Antwort ja, und dann sollte man einen Patentanwalt beiziehen. Meistens jedoch gewinnt man durch einen offenen, freien Umgang mit Ideen mehr, als man verliert.
Wie kann ich die Nutzung meiner Werke regeln?
Man bleibt immer Urheber der eigenen Werke. Falls diese Jemand, zum Beispiel ein Auftraggeber, nutzen möchte, tritt man ein Nutzungsrecht ab. In einem Vertrag regelt man die genaue Nutzung und bestimmt einen Preis dafür.
Als Beispiel gestaltet ein Illustrator ein Buchcover. Für genau diese Verwendung wird ein Vertrag abgeschlossen. Andere Nutzungen, die später gewünscht werden, müssen mit den Urheber, dem Illustrator, neu verhandelt werden.
Wir empfehlen deshalb, bei der Offerte die geplante Nutzung sehr genau zu definieren. Dies beinhaltet den Zweck, Ort und Dauer der Nutzung. Auf der Rechnung wird dies nochmals aufgeführt: "mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die folgenden Nutzungsrechte an den Auftraggeber [...]"
Oft ist bei der Auftragsvergabe die genaue Nutzung noch nicht klar definiert. Eine Möglichkeit ist in diesem Fall, einen "Full Buyout" vorzuschlagen, welcher dem Auftraggeber die vollumfänglichen, kompletten Nutzungsrechte veräussert (ggf. geografisch eingeschränkt auf ein Land oder eine Sprachregion).
Um Missverständnisse zu vermeiden, solltet ihr die Nutzung eures Werkes bei jedem Auftrag genau definieren!
Welchen Preis hat das Nutzungsrecht?
Ganz generell ist der Preis von Nutzungsrechten Verhandlungssache. Für einige Sparten (wie Musik) gibt es Vorgaben von Berufsverbänden. Meistens müsst ihr dies aber selbst abschätzen.
Je exklusiver und weitreichender die Rechte abgetreten werden, desto höher sollte der Preis sein. Auch kann man den Preis danach bemessen, wie hoch der künstlerische Eigenwert ist, also wie präzise oder einschränkend die Vorgaben des Auftrags sind.
Einige Beispiele würden hier sicher weiterhelfen. Wir arbeiten daran, sie hier anzufügen. Du kennst dich in diesem Bereich aus oder hast eine ungeklärte Frage? Verfolge das Thema auf GitHub oder stelle eine Frage an die Community auf Slack.
Dieser Beitrag wurde erstellt mit Unterstützung des Verein Illustratoren Schweiz.