Stundenansatz
Der Lohn für selbstständige Designer oder Künstler, seien es Webdesigner, Productdesigner, Grafiker, Illustratoren, Szenographen oder Aktivisten, ist schwierig festzusetzen, und es gibt keine Standards. Der Stundenansatz bietet aber eine Grundlage, um auch Pauschal pro Auftrag abzurechnen. Beim Stundenlohn darf der Unterschied zwischen Brutto und Netto aber nicht vergessen werden. Da wir alle Abzüge einbeziehen, schlagen wir einen minimalen Stundenansatz von 100.- Franken pro Stunde vor. Dies ist als Minimum zu sehen, und jeder sollte seinen individuellen Stundenlohn berechnen.
Mindestens 100 CHF pro Stunde
Bei Aufträgen gibt man die benötigten Stunden an sowie den Stundenansatz. Man muss sich einen wichtigen Unterschied bewusst machen: Was man den Kunden verrechnet, ist nicht, was man am Schluss in der Tasche hat!
100 CHF / H
schlagen wir für Einsteiger als minimalen Stundenansatz pro Person vor. Für effizientes Abarbeiten von Aufgaben kann man mehr verlangen, für Besprechungen weniger.
Eigenen Stundenlohn berechnen
Wir haben einen übersichtlichen Rechner erstellt, mit dem ihr euren Stundenlohn berechnen könnt.
Was muss ich vom Brutto Stundenansatz abziehen?
Fängt man gerade erst an, zeitweise Aufträge zu erledigen, hat man nur wenige feste Ausgaben. Man arbeitet von zuhause aus und ist einfach mal froh, dass man überhaupt bezahlt wird. Den Stundenansatz daran zu messen ist aber nicht richtig. Für richtige Arbeit soll man auch richtig bezahlt werden! Wenn man die zusätzlichen Ausgaben ignoriert, bescheisst man sich am Schluss selbst, denn man muss diese Ausgaben querfinanzieren. Deshalb sollte man wie alle anderen in der Branche realistisch rechnen.
- AHV/IV/EO Generell bezahlt man 9.7% an die Sozialversicherungen, bei Einkommen unter 56'200 CHF pro Jahr auch geringere Beiträge, mindestens jedoch 480 CHF pro Jahr. Die definitiven Beiträge werden über das Steuereinkommen im Nachhinein festgelegt. Man zahlt aber im Voraus provisorische Beiträge. Um von der definitiven Rechnung nicht böse überrascht zu werden, lohnt es sich, die Ausgleichskasse immer über die aktuelle Höhe des Einkommens zu informieren. Die Einzahlungen in die AHV/IV/EO sind für alle obligatorisch. Als Selbstständigerwerbende sollte man aber auch die weiteren Beiträge nicht vergessen, die üblicherweise der Arbeitgeber bezahlt. Zahlt man nur die obligatorischen Beiträge, hat man also unter dem Strich weniger als ein Angestellter.
- BVG (Berufliche Vorsorge) und 3. Säule Man sollte möglichst bald für das Alter vorsorgen. Für Selbstständige ist die Vorsorge neben der AHV aber bis jetzt freiwillig. Man kann (und sollte) sich deshalb einer Pensionskasse (BVG) anschliessen oder ein 3. Säule Konto eröffnen.
- FUV (Unternehmerversicherung: Unfallversicherung während der Arbeit und in der Freizeit), für Designschaffende zu einem Prozentsatz von 3.568% des festgelegten Jahreseinkommens. Diese Versicherung geht oft vergessen, da nicht obligatorisch, ist aber wichtig, da sie gegen Unfälle oder Krankheiten durch den Beruf schützt, die die reguläre Krankenversicherung nicht deckt. Quelle Suva
- Ferien werden zu 13,04 % zum Stundenlohn hinzu addiert. Dieser Prozentsatz würde 6 Wochen Ferien pro Jahr entsprechen.
- ALV (Arbeitslosenversicherung) Selbstständigerwerbende sind nicht versicherbar; Quelle Bundesamt für Sozialversicherungen / Informationen für Selbstständig Erwerbende. Trotzdem gibt es natürlich Auftragslücken, die man im Voraus bedenken sollte.
- KV (Krankenversicherung) ist Privatsache
- Familienzulagen sind freiwillig und bewegen sich, je nach Versicherung, zwischen 0.1 - 4.0%, Quelle Bundesamt für Sozialversicherungen BVA
- MwSt. Ab einem Jahresumsatz von 100'000 CHF muss man Mehrwertsteuer bezahlen. Das wird dann etwas komplizierter.
Wieviel Geld bleibt am Schluss übrig (netto)?
Ausgehend von einem Stundenlohn von 100 CHF fallen folgende Abzüge an:
- 7.8% AHV
- 1.4% IV
- 0.5% EO
- 3.5% BVG
- 3.568% FUV
- 13.0% Ferien (6 Wochen im Jahr)
- 2.9% Büromiete (500 CHF pro Monat)
- 2.0% Büroausstattung (Computer, Programme, Magazine, Büromaterial)
- 20.0% Administration und Akquise (1 Tag pro Woche)
Bei einem Stundensatz von 100.- CHF bleiben euch als Selbstständige also 45 CHF übrig
Diesen Nettostundenlohn verdient ihr, bei vollständiger Beschäftigung, während ca. 139 Stunden im Monat (Auftragsarbeit). Dabei fallen jedoch auch 34.8 Stunden Akquise und Administration an, welche ihr dem Kunden bereits verrechnet habt. Gute Rechner kommen somit auf einen "theoretischen" Monatslohn von CHF 6255 CHF.
Manchmal kann man trotz aller Bemühungen keinen so hohen Studenansatz berechnen. Wir empfehlen, dies erstens nicht zu tun, siehe oben. Falls aber wirklich wirklich keine andere Möglichkeit besteht (wir haben es selbst erlebt), kann man Rabatt geben. Zum Beispiel 100 CHF mit 15% Rabatt = 85 CHF / h. Somit ist der faire Preis ersichtlich und ihr macht "ein Geschenk".
Vergleich mit andern Branchen
Es gibt im Design und allgemein in der Kreativbranche keine geltenden Vorgaben für einen angemessenen Stundenlohn. Wir versuchen hier ein unteres Minimum zu etablieren. Denn im Vergleich mit andern Branchen merkt man erst, dass 100 CHF / h gar nicht so viel sind.
- 132.- Architekt nach sia
- 165.- Web-Designer
- 132.- Malermeister mit Werkzeug
- 83.- Hilfsmaler
- 128.- Automechaniker
- 220.- Anwalt
- 130.- Privater Coach