Selbstständigkeit, Gesetze und Verträge
Selbstständig zu arbeiten ist erst einmal unkompliziert. Doch bald sollte man sich als selbstständig Erwerbende anmelden und seine Tätigkeit auf eine solide rechtliche Basis stellen. Hier wird erklärt, wie sich Designer und Künstler als Selbstständige anmelden und rechtliche Fragen ausräumen können - um hoffentlich niemals in einen Gerichtsprozess involviert zu sein!
Anmeldung selbstständiger Tätigkeit!
Verdient man mit selbstständigen Tätigkeiten im Jahr mehr als CHF 2300, so meldet man sich als Einzelfirma bei der Ausgleichskasse an. Falls das jährliche Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit darunter liegt, ist keine Anmeldung nötig. Der Staat möchte dadurch sicherstellen, dass ihr genug AHV einzahlt und somit fürs Alter vorsorgt. So oder so muss man dass Einkommen aber in den Steuer deklarieren und deshalb auch eine kleine Buchhaltung führen. Mehr Infos zur Anmeldung: AHV / IV / EO.
Wie kann man Zusammenarbeit regeln? In einem Gesellschaftsvertrag!
Sobald zwei oder mehr Personen zusammenarbeiten, entsteht rechtlich gesehen automatisch eine Einfache Gesellschaft. Daher ist es wichtig, einige Fragen in einem kurzen Vertrag zu klären. So seid ihr bei Streitigkeiten abgesichert.
- Wie wird der Gewinn aufgeteilt?
- Welche Investitionen werden damit getätigt (Anschaffungen, Raummieten, Maschinen, Spesen etc.)?
- Wie und zu welchen Teilen haften die beteiligten Personen für einen allfälligen Verlust oder Schaden?
- Auf welche Art und Weise kann die Gesellschaft aufgelöst werden?
- Was geschieht mit dem Restvermögen im Falle einer Trennung?
- Was mit den Rechten an den gemeinsamen Arbeiten?
PDF Vorlage Gesellschaftsvertrag
Allgemeine Geschäftbedingungen für Designer und Kreative
Bei jeder Zusammenarbeit, gerade wenn Geld im Spiel ist, können Missverständnisse auftreten. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst viele Unsicherheiten auszuräumen - bevor man überhaupt zu arbeiten beginnt. Einerseits muss die Offerte den Auftrag klar beschreiben. Andererseits kann man mit der Offerte 'Allgemeine Geschäftsbedingungen' (AGB) mitschicken. Diese sind üblicherweise bei jedem Auftrag gleich und beantworten zum Beispiel: "Was passiert, wenn der Auftrag verändert wird?", "Wem gehört das Ergebnis der Arbeit, wer hat das Urheberrecht, das Nutzungsrecht?", "Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?". Obwohl es manchmal unangenehm sein kann, solche Fragen bereits im Voraus anzusprechen, sollte man dies unbedingt tun!
Gründe, warum wir keine AGB Vorlage anbieten:
- Die AGB sind ein juristisches Dokument. Damit sie ihren rechtlichen Zweck auch erfüllen, müssen sie auf die spezifische Arbeitsweise angepasst sein und einheitlich formuliert werden. Man kann also keine allgemein gültige Vorlage anbieten, die individuell angepasst werden kann.
- Viele Unternehmen und Organisationen haben bereits eigene AGB und akzeptieren keine anderen.
- Vorlagen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind leider nicht allzu häufig frei zugänglich, da Vereine und Juristen damit Geld verdienen wollen.
Drei Vorschläge zum Umgang mit AGB:
- Es gibt immer wieder Kurse zu Offerten und AGB. Da kann man unter professioneller Anleitung die ganz eigenen AGBs erstellen. Das macht bestimmt Sinn, kostet aber ein Bisschen etwas.
- Auch ohne juristisch korrektes Dokument lohnt es sich, die oben genannten Fragen bei der Offerte anzusprechen und allenfalls schriftlich festzuhalten.
- Austausch mit andern Kreativen ist eine weitere Möglichkeit, von den Erfahrungen anderer zu profitieren und sich so seine eigenen AGBs zusammenzustellen. Zusätzlich erhält man Tipps, wie und wann man sie genau einsetzen soll. moneynotlove bietet immer wieder solche Treffen, genannt Round Tables, an.
Verbände und Gewerkschaften
Bei moneynotlove stehen wir dazu, unsere Informationen frei zur Verfügung zu stellen, das heisst kostenlos und zur uneingeschränkten Nutzung. Nun gibt es verschiedene Organisationen wie Verbände oder Gewerkschaften mit Angeboten für Selbstständige, welche wir (je nach Situation) für Sinnvoll halten und deshalb hier auflisten.
Da die Angebote oft mit einem Mitgliederbeitrag verbunden sind, ist er hier direkt ersichtlich (Stand 2019). Ohne Gewähr – es gelten die Angaben auf der Website der jeweiligen Organisation.
Swiss Design Association SDA
Wen vertritt ihr?
Alle angewandten Designberufe mit einem in der Schweiz anerkannten Abschluss (oder Sur Dossier).
Wie hoch ist der jährliche Mitgliederbeitrag?
- Einzelmitglied: CHF 480.—
- Jungmitglied: CHF 190.— (Die Jungmitgliedschaft erstreckt sich über die Studienzeit und dauert drei Jahre darüber hinaus)
- Partnermitglied: CHF 1250.—
- Firmenmitglied: Abhängig von der Anzahl Mitarbeitenden (CHF 860.— bis 2000.—)
Was umfassen die Tätigkeiten eures Verbands?
Der Verband vertritt seit 1966 die Interessen derer, die sich professionell mit Design befassen. Die SDA fördert die interne Vernetzung sowie den Austausch zwischen nationalen und internationalen Stakeholdern aus Wirtschaft, Politik und Kultur (Lobbying & Networking). Die SDA unterstützt ihre Mitglieder in ihrem professionellen Tun und vermittelt Aussenstehenden Einblicke in das Schweizer Designschaffen.
Wieso soll ich bei euch Mitglied werden?
Der SDA bietet seinen Mitgliedern den Austausch und die Vernetzung mit Berufskolleginnen und -kollegen. Die engen Kontakte auf dem Designplatz Schweiz ermöglichen es dem Verband exklusive Veranstaltungen zu organisieren: Sie gewähren den Mitgliedern Zugang zu namhaften Unternehmen, Agenturen sowie Kongressen und ermöglichen persönliche Kontakte zu potenziellen Auftrag- und Arbeitgebern. Eine SDA-Mitgliedschaft qualifiziert Designer gegenüber Behörden, Auftraggebern und Mitbewerbern.
Wie unterstützt mich der Verband in der Selbstständigkeit?
Wir bieten unseren Mitgliedern kostenlose Erstberatung in Rechtsfragen durch Beutler Künzi Stutz Rechtsanwälte an. Wir veranstalten zusammen mit Partnern branchenspezifische Coachings, Workshops und Weiterbildungen zu Themen wie Selbstständigkeit, Designrecht, Preisgestaltung etc. Mitglieder können kostenlos oder zu stark reduzierten Preisen teilnhemen. Der Verband bietet rechtliche Dokumente wie AGB's, NDA oder Verträge als Vorlagen an. Mitglieder haben Zugang zu reduzierten Verbandsslösungen für Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity), Betriebsrechtschutz, Unfallversicherung gemäss UVG, Krankentaggeldversicherung (vereinfachte Gesundheitsprüfung wegen Verbandslösung) etc.
syndicom, Gewerkschaft Medien und Kommunikation
Wen vertritt ihr?
Z.B. Grafikerinnen, Illustratorinnen, Fotografinnen, Texterinnen, wir vertreten die ganze Medien- und Kommunikationswelt.
Wie hoch ist der jährliche Mitgliederbeitrag?
Nach Einkommen, min. 120, max. 620 Franken
Was umfassen die Tätigkeiten eures Verbands? Wieso soll ich bei euch Mitglied werden? Wie unterstützt mich der Verband in der Selbstständigkeit?
Als Gewerkschaft setzt sich syndicom für die Arbeitsbedingungen von Angestellten und Selbständigerwerbenden in der ganzen Medien- und Kommunikationsbranche ein. Von GrafikerInnen zu Journalistinnen und Informatiker*innen vertritt syndicom über 30’000 Mitglieder individuell, etwa durch unseren Rechtsschutz (für Selbständigerwerbende auch gegenüber Kunden), und kollektiv, also etwa auf der politischen Ebene.
Gerade in der kreativen Branche gibt es einen Trend von der klassischen Anstellung hin zu neuen Arbeitsformen, was aber nicht heisst, dass selbständig Arbeitende dadurch keine Gewerkschaft mehr brauchen würden. Das Gegenteil ist der Fall! In den neuen Arbeitsformen geniesst man zwar viele Freiheiten, verliert aber dafür den ganzen Schutz, den Gewerkschaften für Angestellte erkämpft haben. Das ist ein fundamentales Problem, welches von der Politik ignoriert wird. Aber auch Selbständigerwerbende müssen ein Einkommen erwirtschaften können, von dem sie leben können, und auch eine adäquate Altersvorsorge darf nicht ein Privileg, sondern muss auch in den neuen Arbeitsformen ein Recht sein.
Um das zu erreichen, müssen sich die in den neuen Arbeitsformen Arbeitenden zusammenschliessen. Nur gemeinsam kann genug Druck erzeugt werden, damit auch die neuen Arbeitsformen eine Arbeitswelt bieten, in der wir gerne arbeiten. syndicom als Gewerkschaft deiner Branche ist dabei dein individueller Schutz und mit über 30’000 Mitgliedern deine starke kollektive Stimme.